Freiberufliche Autorin und Künstlerin zu sein, ist herrlich, zumindest so lange, bis es zu den Formalitäten und bürokratischen Erfordernissen kommt. Für mich persönlich, ist das der anstrengendste und kräftezehrendste Teil.
Und wenn ich dann, eingerollt wie eine Brezel auf meinem Sofa liege, nachdem ich Stunden die Vorgaben und Formulare studiert habe, ohne sicher zu sein, ob ich auch an alles gedacht und alles richtig ausgefüllt und eingestellt habe, staut sich in mir meine kreative Energie, für die mein Körper keine Kapazitäten mehr hat. Die Kehrseite hyper inspiriert und multi passioned zu sein. So fällt das Ausruhen unheimlich schwer.
An was muss ich als Autorin und Kunsthandwerkerin mit eigener Webseite alles denken?
DSGVO und Impressumspflicht
Die DSGVO Vorschriften für die Webseite sind kompliziert und vielfältig. Ohne jemanden, der sich da auskennt, muss ich viel Zeit für die einzelnen Vorschriften aufwänden. Google Fonts, Cookies, Datenschutzklauseln, Impressum und vor allem die Konformität der Plug-ins.
Will ich meinen Klarnamen und meine Adresse nicht überall im Internet herumfliegen haben, muss ich einen Impressumsservice bezahlen. Den brauche ich im Übrigen auch für Bücher, die ich selber drucken lasse. Bei meinem Distributor ist das Impressum mit dabei.
Verpackungsregister
Egal wie klein dein Betrieb ist, egal ob du nicht Gewerbescheinpflichtig bist, egal ob du freiberuflich tätig bist, egal ob du lizensierunfpflichtig bist, das Verpackungsgesetz trifft auch dich, wenn du Bücher verschickst oder auf Messen Tüten anbietest. Du musst dich registrieren. Und falls du Verpackungen als erstes in Verkehr bringt, dann musst du bei einem Drittanbieter deine Mengen kostenpflichtig lizensieren lassen.
Künstlersozialkasse
Auch wenn du selbst nicht bei der KSK Mitglied bist, musst du Abgaben zahlen, wenn du Dienstleistende beauftragst, wie Lektorat, Korrektorat, Cover, Illustrationen, Buchsatz.
Die Bagatellgrenze unter der du nicht Abgabepflichtig bist, lag 2024 bei 450 Euro, liegt 2025 bei 700 Euro und ab 2026 bei 1.000 Euro.
Liegst du über der Grenze bist du bei der Entgeldmeldung richtig.
VG-Wort
Hier gibt es sogar mal etwas Positives, nämlich finanzielle Ausschüttungen für Schreibende. Aber zuerst, musst du durchsteigen.
Du musst einen Wahrnemungsvertrag mit der VG-Wort schließen, um bei den Ausschüttungen berücksichtigt zu werden.
Dann musst du dich bei T.O.M. registrieren und deine Titel oder anderen Werke melden. Für Autor:innen ist die Bibliothekstantieme interessant. Dort suchst du unter Titelanzeige deine Bücher und fügst sie zu deiner Liste hinzu.
Für E-Books gehst du über METIS. Nicht erschrecken, wenn die Seite leer ist, oben in der Leiste kannst du unter METIS eine Liste an Möglichkeiten ausklappen und Meldungen zu Webseiten erstellen, auf denen dein E-Book verfügbar ist, aber nur die, ohne Zählpixel. Mehr dazu hier.
Blogartikel kann du ebenfalls melden, in dem du Zählmarken bestellst und als HTML Baustein in deinen Artikel setzt.
TSE und Sumup
Elektronische Kassensysteme müssen bei ELSTER angemeldet werden. Dazu zählen auch kleine Kartenleser wie Sumup. Wie das geht, kannst du hier nachlesen.
Wichtig ist, dass du TSE bei Sumup aktiviert hast, da TSE laut KassenSichV Pflicht ist. Alles zu TSE findest du in der Sumup App in deinem Profil bei Steuern.
Du hast auch eine Kassenbon-Pflicht, was einen Bondrucker empfehlenswert macht, auf Messen aber ohnehin nicht verkehrt, damit die Kundschaft einen Nachweis hat, die Ware erworben zu haben. Achtung, die Sumup eigenen Drucker funktionieren nicht mit jedem Betriebssystem.
E-Rechnung
Als Unternehmen bin ich verpflichtet E-Rechnungen empfangen und versenden zu können, wenn ich als Unternehmen mit einem anderen Unternehmen Rechnungen austausche. Bis 2027 habe ich noch Zeit, mich dafür zu rüsten. Dafür brauche ich eine Software, von denen die meisten Geld kosten. Text- und PDF-Dokumente reichen nicht, da sie nicht maschinenlesbar sind.
GoBD
Auch als umsatzsteuerbefreite Kleinunternehmerin gelten für mich die Grundsätze der GoBD, heißt, ich muss mich bei der Buchhaltung an die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form halten. Die geben vor, wie steuerlich relevante Dokumente digital erfasst, verarbeitet und archiviert werden müssen, damit sie von den Finanzbehörden anerkannt werden. Ist das nicht erfüllt, darf das Finanzamt deine Umsätze schätzen und das wird meistens teuer.
Excel-Tabellen sind nicht GoBD konform. Steuerberater und Buchhaltungsprogramme reichen nicht aus, um alle Belange korrekt zu handhaben und abzudecken.
GPSR
Die Produktsicherheitsverordnung bringt einige Pflichten mit sich. Zum einen eine Impressumspflicht für jedes einzelne Produkt, zum anderen eine Risikobewertung inklusive abgestimmter Warnhinweise und Gebrauchsanweisung. Und es bedarf einer Produktnummer zur Identifizierung. Für selbst angefertigtes Kunsthandwerk gelten die Regeln auch. Zu den Vorschriften hier mehr.
Für Bücher gewinnt die ISBN Nummer an Relevanz. Selber drucken ohne Kennzeichnungsnummer ist nicht rechtskonform.
Für mich als Kunsthandwerkerin bedeutet die GPSR einen enormen Mehraufwand. Ich muss für Lesezeichen, Postkarten, bestickte Handtücher, bebrannte Holzschilder und jedes andere Produkt eine umfassende Dokumentation durchführen.
REACH
Für Kunsthandwerker ist die Chemikalienverordnung zu beachten. Alle Stoffe, die irgendwie mit Chemikalien belastet sein könnten, fallen darunter und es müssen Zertifikate oder Nachweise vorhanden sein.
Das gilt zum Beispiel auch für meine handbestickten Handtücher, denn sie könnten mit SVHC belastet sein. Aber für Handtücher gibt es kein „REACH-Zertifikat“ im klassischen Sinne. Stattdessen müssen Unternehmen ihre Konformität mit der Verordnung nachweisen, indem sie die gesetzlichen Anforderungen erfüllen und die notwendigen Informationen zur Verfügung stellen.
Meine Lösungen und Tipps zu allen bürokratischen Hürden findest du demnächst auf meinem Patreonkanal.
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